Rechtliche Hinweise zu Reiki
und sämtlicher Energiearbeit
° Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker.
° Sie sind vielmehr als Ergänzung zu verstehen, um die eigene Entwicklung zu unterstützen und Entspannung zu erfahren.
° Ich führe keine Diagnosen durch und gebe keine Heilversprechen ab.
° Bei gesundheitlichen Beschwerden sollte ein Arzt oder Heilpraktiker aufgesucht werden. Ich möchte auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass bereits begonnene ärztliche Behandlungen oder Therapien auf jeden Fall weitergeführt und keinesfalls unterbrochen werden sollten.
° Am 02.03.2004 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Wer die Selbstheilungskräfte eines Patienten aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktiker-Erlaubnis. (AZ: 1 BvR 784/03)
° Die Rechnung wird ohne Ausweisung der MwSt. erstellt, da nach § 19 (1) UStG nicht vorsteuerberechtigt.